Auf was Sie bei der Gebäudeversicherung achten sollten!

Sie haben sich Ihren Traum erfüllt und eine Immobilie erworben oder geerbt? Herzlichen Glückwunsch! Erfahren Sie hier alles zur Gebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus vor:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Im- oder Explosion, Überspannung durch Blitz, Verpuffung, Rauch- und Ruß)
  • Leitungswasser (Rohrbruch und Frost)
  • Sturm und Hagel
  • Elementarversicherung  (Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch)

Zu den versicherten Sachen zählen:

  • Alle fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
  • Zubehör, dass sich im Gebäude befindet oder außem am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung des Gebäudes dient (z.B. Dachziegel, Ersatzfließen, Briefkästen oder Antennenanlagen)
  • Grundstücksbestandteile (mit dem Grund und Boden des Grundstücks fest verbundenen Sachen). Diese müssen je nach Versicherer und Tarif jedoch extra mitversichert werden

Neben den versicherten Sachen sind auch Kosten versichert:

  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Wenn zum Beispiel nach einem Brandschaden Schutt abgetragen und vernichtet werden muss.
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Preissteigerungen
  • Ausfallende Mietzahlungen bzw. Mietwert. Top-Tarife bieten hier auch die Absicherung von weiterhin anfallenden Finanzierungskosten an

Über die Wohngebäudeversicherung ist der ortsübliche Wiederherstellungspreis einer Immobilie versichert. Damit Sie – z. B. im Fall eines Totalschadens – gegen die im Laufe der Jahre steigenden Baupreise geschützt sind, erfolgt eine Angleichung über den Anpassungsfaktor (gleitender Neuwert). Dieser wird einmal im Jahr auf der Grundlage des Baupreisindex und des Tariflohnindex für das Baugewerbe (Messzahlen des Statistischen Bundesamtes) ermittelt und vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht.

Auf jeden Fall sollte auf den Unterversicherungsverzicht großen Wert gelegt werden.
Das bedeutet, dass der Versicherer bei einem Schaden die entstandenen Kosten ohne Abzug bis zur Versicherungssumme übernimmt. Sollte eine Unterversicherung bestehen wird der Versicherer den Schaden nur anteilig bezahlen.

Garagen, Carports, Nebengebäude, Photovoltaik-, Solar-, Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen sowie Heizöltanks müssen oftmals extra angegeben werden. Hier sollte unbedingt drauf geachtet werden, dass diese ebenfalls mitversichert sind.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eigentum verpflichtet. Als Besitzer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind Sie unbegrenzt für Schäden haftbar, die auf Verletzung der Instandhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann das schnell zu Zahlungen in Millionenhöhe führen. Wenn es auf Ihrem Grundstück zu einem Unfall kommt und jemand dabei einen Schaden erleidet, werden Sie als Grundbesitzer haftbar gemacht, selbst wenn Sie nicht direkt verantwortlich sind.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen im Falle eines Falles.

In der Regel sind selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser bereits in der Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert. Dies sollte vor einem Neuabschluss unbedingt überprüft werden.