Geld zurück bei der Autoversicherung geht nicht? Geht doch!

Als einziger größerer Kfz-Versicherer in Deutschland erstattet die DEVK ihren Bestandskunden freiwillig Beiträge. Vorausgesetzt, sie hatten 2017 keinen Vollkaskoschaden.

Rund 650.000 DEVK-Versicherte profitieren von der Rückvergütung. Damit beteiligt die DEVK ihre Mitglieder und Kunden an den Überschüssen, die sie 2017 in der Kfz-Versicherung erwirtschaftet hat. Vollkaskoversicherte, die im letzten Jahr keinen Schaden hatten, erhalten je nach Schadenfreiheitsklasse zwischen 7 und 15 Prozent ihres Jahresnettobeitrags zur Kaskoversicherung zurück. Wie hoch die Erstattung ist, richtet sich v.a. nach dem für 2017 gezahlten Kfz-Beitrag und der Schadenfreiheits- (SF-)Klasse zur Vollkaskoversicherung. Wer 20 bis 34 Jahre unfallfrei gefahren ist, bekommt 7 Prozent zurück. Bei 35 oder mehr Kalenderjahren ohne Vollkaskoschaden erhalten DEVK-Kunden eine Rückvergütung von 10 Prozent – Vereinsmitglieder sogar 15 Prozent. Im Verein profitieren Versicherte außerdem schon ab SF-Klasse 10. Mitglieder sind in erster Linie Beschäftigte im Verkehrsmarkt. So ist die DEVK bis heute betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn.

12,3 Millionen Euro für treue Mitglieder und Kunden

Die individuelle Rückvergütung wird verrechnet mit dem Beitrag, der zum 1. Januar 2019 fällig wird. Versicherte, die monatlich zahlen, sparen ggf. mehr als einen Monatsbeitrag. Der Rest wird dann im folgenden Monat verrechnet. Mit der Erstattung, bei der die DEVK insgesamt 12,3 Millionen Euro ausschüttet, bedankt sie sich bei ihren treuen Bestandskunden. Wer zum 1. Januar 2019 zu einer anderen Kfz-Versicherung wechselt, muss auf die Rückzahlung verzichten. Autofahrer, die ihren Pkw erst seit diesem Jahr bei der DEVK versichert haben, können voraussichtlich 2019 von einer freiwilligen Beitragsrückerstattung profitieren. Die DEVK will ihre Kfz-Versicherten auch nächstes Jahr wieder beteiligen. Aktuell kümmert sich der Kölner Versicherer um 2,8 Millionen Kfz-Verträge.